DRK-Kreisverband Darmstadt-Land e.V., Aus- und Weiterbildung
im Folgenden als “DRK” bezeichnet.
Personen, Firmen oder Institutionen die Vertragspartner des DRK sind, werden im Folgenden als Auftraggeber bzw. Teilnehmende bezeichnet.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1: Kursangebot des DRK
§ 2: Kursorte
§ 3: An- und Abreise
§ 4: Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme
§ 5: Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht
Zahlungsbedingungen
§ 6: Zahlung der Kursgebühren, Abrechnung mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
§ 7: Akzeptanz von Zahlungsmitteln Anmeldung, Abmeldung, Ausfallgebühren
§ 8: Anmeldung zu Kursen
§ 9: Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung
§ 10: Rücktritt und Ausfallgebühren
Haftung für Eigentum und Gesundheit
§ 11: Haftung für Eigentum von Teilnehmenden
§ 12: Schädigung der Gesundheit
Parken und Verhalten auf dem Gelände des DRK
§ 13: Parken von KFZ, Verhalten auf dem Gelände des DRK
Reklamationen, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
§ 14: Reklamation über Dienstleistungen des DRK, Rückerstattung von Kursgebühren
§ 15: Schriftform; geltendes Recht; Gerichtsstand
§ 16: Salvatorische Klausel
§ 1: Kursangebot des DRK
(1) Die regulär ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Diese Kurse werden vom DRK ausgeschrieben und im Internet veröffentlicht.
Eine Stornierung der Kurse bis zu fünf Werktagen vor Kursbeginn durch das DRK ist möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmenden unterschritten wird. In diesem Fall werden die angemeldeten Teilnehmenden telefonisch oder per E-Mail informiert. Ein Anspruch auf Schadensersatz, z.B. Verdienstausfall, kann hierdurch nicht begründet werden.
(2) Darüber hinaus können individuelle Kurstermine vereinbart werden.
(3) Kursangebot für Firmen, Schulen und Vereine (Geschlossene Kurse)
Für Firmen, Schulen und Vereine besteht die Möglichkeit, Kurse exklusiv zu buchen. Folgende Varianten sind möglich:
a. Mit dem Auftraggeber wird ein Pauschalbetrag als Kursgebühr vereinbart.
b. Der Auftraggeber garantiert eine zu vereinbarende Teilnehmerzahl, und es wird pro Teilnehmenden abgerechnet. Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl unterschritten, so erstattet der Auftraggeber die Kursgebühr für die fehlenden Teilnehmenden.
c. Es wird eine Teilnehmerzahl von min. 10 und max. 15 vereinbart, die über eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Wird die Teilnehmerzahl von 10 unterschritten, so erstattet der Auftraggeber die Kursgebühr für die fehlenden Teilnehmenden.
(4) In den Fällen von Abs. 3 ergeht die Auftragsbestätigung an den Auftraggeber. Die Einladung der Teilnehmenden übernimmt der Auftraggeber. Der Kurs kann vom Auftraggeber bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn ohne Stornokosten storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe der vereinbarten Kursgebühr fällig. Im Falle einer Stornierung sagt der Auftraggeber den gemeldeten Teilnehmern den Kurs ab.
§ 2: Kursorte
Das DRK behält es sich vor, nach und bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Brand in den Schulungsräumen) den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglich ausgeschriebenen Kursortes, zu verlegen. Ansprüche gegenüber dem DRK, z.B. Erstattung gegebenenfalls zusätzlicher Anreisekosten können hierdurch nicht begründet werden.
§ 3: An- und Abreise
Die An- und Abreise der Teilnehmenden erfolgt auf Kosten und Risiko der Teilnehmenden bzw. des Auftraggebers.
§ 4: Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme
(1) Eine erfolgreiche Teilnahme umfasst das aktive Üben aller vorgestellten Erste-Hilfe bzw. sanitätsdienstlichen Maßnahmen. Diese wird mit der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung bescheinigt.
(2) Welche Erste-Hilfe und sanitätsdienstlichen Maßnahmen aktiv vom Teilnehmer zu üben sind, gehen aus den zum Lehrgangstag gültigen Ausbildungsrichtlinien des DRK hervor.
§ 5: Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht
(1) Das DRK behält es sich vor, Teilnehmende von Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass wesentliche Kursinhalte in der verbleibenden Zeit nicht mehr erfolgreich vermittelt werden können und eine erfolgreiche Teilnahme deshalb nicht bescheinigt werden kann. Der verantwortliche Kursleiter entscheidet darüber. Dieser Fall ist mit einer Nicht-Abmeldung gleichzusetzen, die Kursgebühr wird fällig.
(2) Das DRK behält es sich vor, bei Vorliegen besonderer bzw. wichtiger Gründe, Teilnehmende von der Teilnahme an Kursen auszuschließen. Dies gilt z.B. unter anderem, wenn
(3) Der verantwortliche Kursleiter bzw. die Kursleiterin hat das Recht, zu jeder Zeit des Kursbetriebs das Hausrecht auszuüben.
§ 6: Zahlung der Kursgebühren, Abrechnung mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
(1) Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt
(2) Bei der Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gilt:
(a) Der Anmeldende verpflichtet sich, alle zur Kostenübernahme der Kursgebühren notwendigen Formulare dem DRK vollständig ausgefüllt zum Kursbeginn zu übergeben. Die Übergabe erfolgt in der Regel durch den Teilnehmer, bei gleichzeitiger Teilnahme mehrerer Mitarbeiter des Unternehmens durch einen der Teilnehmer.
(b) Sollte trotz Vorliegen der Formulare zur Kostenabrechnung die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Kostenübernahme ablehnen, z.B. wegen Überschreitung des Kontingentes an Ersthelfern eines Betriebes, so haftet der Auftraggeber für die Kursgebühr.
(c) Bei Abrechnung der Kursgebühren über die Unfallkasse Hessen und Unfallkasse des Bundes gilt zusätzlich: Der Anmeldende verpflichtet sich vor einer Anmeldung bzw. Teilnahme, sich die Kostenübernahme durch die Unfallkasse Hessen (UKH) bzw. Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBB) gemäß seines Ausbildungskontingents durch die UKH bzw. UKB bestätigen zu lassen und diesen Nachweis zu Kursbeginn vorzulegen.
(d) Nichtvorliegen des Formulars zur Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft / Unfallkasse Liegt das Formular zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu Kursbeginn nicht korrekt ausgefüllt vor, so gilt: Die jeweilige Kursgebühr wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt oder ist vom Teilnehmer in bar zu entrichten.
§ 7: Akzeptanz von Zahlungsmitteln
(1) Die Zahlung der Kursgebühr wird in Euro akzeptiert.
(2) Aus Sicherheitsgründen werden keine EUR 200,00 und EUR 500,00 Banknoten akzeptiert.
(3) Auf dem Rechnungswege per Überweisung, sofern im Voraus so vereinbart.
(4) Nicht akzeptiert werden: EC-Karte, Geldkarte, Kreditkarte, Devisen, Abbuchungserlaubnisse
§ 8: Anmeldung zu Kursen
Eine Anmeldung zu Kursen kann wie folgt erfolgen:
(1) durch Voranmeldung
Die Teilnahmeberechtigung vorangemeldeter Teilnehmender gilt erst mit der Übersendung einer Einladung bzw. schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Anmeldebestätigung als bestätigt. Bei geschlossenen Kursen erfolgt die Bestätigung an den Auftraggeber, nicht an die einzelnen Teilnehmer. Die Möglichkeit einer Stornierung durch das DRK bleibt hiervon unberührt.
(2) durch persönliche Anmeldung zu Kursbeginn. Hier gilt:
§ 9: Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung
(1) Die Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung kann wie folgt erfolgen:
(2) Bei geschlossenen Kursen erfolgt die Einladung durch den Auftraggeber.
§ 10: Rücktritt und Ausfallgebühren
Für Rücktritt von reservierten Kursplätzen gilt:
(1) Abmeldungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn sind ohne Stornogebühren möglich, sofern diese in schriftlicher oder elektronischer Form eingegangen sind.
(2) Abmeldungen, egal aus welchem Grund (insbesondere wegen Krankheit), die kurzfristiger als bis zwei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher oder elektronischer Form eingegangen sind, ziehen die Erhebung einer Stornogebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich.
(3) Abwesenheit von Kursen ohne vorliegende Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich.
(4) Dem Teilnehmenden bleibt es unbenommen, dem DRK gegenüber nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Die Forderung der Ausfall bzw. Stornogebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen, das die Anmeldung von Personen vorgenommen hat.
(6) Die Stornogebühr entfällt, wenn Ersatzteilnehmende für den Kurs benannt werden.
§ 11: Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmenden
(1) Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe sowie für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmenden (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Kurse beschädigt wird.
(2) Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 12: Schädigung der Gesundheit
(1) Das DRK übernimmt keine Haftung für die Schädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Ein eventueller Versicherungsschutz gem. SGB 7, § 2 Abs. 1 Satz 12 bleibt davon unberührt.
§ 13 Parken von KFZ, Verhalten auf dem Gelände des DRK
(1) Parken von Kraftfahrzeugen der Teilnehmenden auf dem Gelände des DRK ist grundsätzlich nur auf entsprechend ausgewiesenen Parkplätzen möglich.
(2) Auf dem Gelände des DRK ist ständig mit ein- oder ausfahrenden Einsatzfahrzeugen zu rechnen. Teilnehmende sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie Einsatzfahrzeuge nicht behindern und Personen nicht gefährden. Den Weisungen des Personals des DRK ist Folge zu leisten.
§ 14: Reklamation über Dienstleistungen des DRK, Rückerstattung von Kursgebühren
(1) Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmenden empfundenen Schlechtleistung des DRK sind der DRK-Geschäftsstelle schriftlich oder elektronisch binnen 14 Tagen nach Kursende vorzutragen.
(2) Eine Rückerstattung von Kursgebühren am Ende des Kurses ist nicht möglich. Über eine spätere Rückerstattung entscheidet die DRK-Geschäftsstelle. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Beschwerdeführer wird angestrebt.
§ 15 Schriftform; geltendes Recht; Gerichtsstand
(1) Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrifterfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Darmstadt.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Passagen dieser AGB sich als nicht rechtswirksam erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: 22.07.2026