Gemäß der Ordnung für Sanitätsausbildung des DRK ist zur Erhaltung der Qualifikation des Personals im Sanitätsdienst die regelmäßige Teilnahme an Sanitätsfortbildungen notwendig. Gefordert ist ein Umfang von 16 UE innerhalb von 2 Jahren. Die Maßnahmen zur Reanimation und Defibrillation sind dabei verbindlicher Inhalt.
Mitwirkende der Voraushelfer-Gruppierungen müssen eine zusätzliche Online-Lernkontrolle absolvieren, daher ist dies bei der Anmeldung zum Theorieteil explizit anzugeben.
Die jährlich vorgeschriebene HLW-Rezertifizierung wird im Rahmen der 8 UE-Fortbildungen durchgeführt.
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