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Die Betreuungsstelle
Die ortsfeste Betreuungsstelle (BtSt) übernimmt die Hilfeleistung für Betroffene durch soziale Betreuung, Verpflegung, Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie vorübergehende Unterbringung.
Im Einzelnen:
Die BtSt
leistet Erste Hilfe und Soziale Betreuung bei Verletzten, Kranken und Betroffenen,
registriert Betroffene und unterstützt die Personenauskunftsstelle (PASt),
richtet die behelfsmäßige Unterbringung ein,
betreut Betroffene,
wirkt mit bei der psychosozialen Notfallversorgung,
hilft bei Räumung und Evakuierung,
bereitet Kalt- und Warmverpflegung sowie Getränke zu,
gibt Verpflegung und Getränke aus und
führt sonstige humanitäre Aufträge im Auftrag des KatS-Stabes durch.