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Katastrophenschutz

Veränderungen der politischen Gegebenheiten in Europa (Ost-West-Entspannungsprozess, Wiedervereinigung Deutschlands), begleitet von einschneidenden Änderungen der politischen Vorgaben im Zivil- und Katastrophenschutz, sowohl finanziell als auch strukturell, und die insbesondere im Bereich des Rettungsdienstes in den vergangenen Jahren veränderten Hilfeleistungsstrukturen haben ein Anpassung des Leistungsangebotes des Deutschen Roten Kreuzes erforderlich gemacht.

Die Größe der bisher bestehenden Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes des Katastrophenschutzes, ihre langen Alarmierungszeiten und ihre stark auf den Zivilschutz abgestimmte Ausstattung und Ausbildung haben dazu geführt, dass diese Einheiten bei der Bewältigung von Schadensereignissen in den vergangenen Jahrzehnten immer weniger zum Einsatz kamen.

Überlastete Rettungsdienste und Feuerwehren bei größeren Schadensereignissen einerseits, und frustrierte, demotivierte, weil nicht mehr gebrauchte Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen andererseits waren die Folge.

Katastrophenschutz in Hessen 

Da der Katastrophenschutz eine Landesaufgabe ist, wurden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Strukturen etabliert. 

Im Land Hessen und einigen wenigen anderen Bundesländern wurde zur Katastrophenabwehr neben den feuerwehrtechnischen Einheiten des Brandschutzes und der Gefahrstoffabwehr auch so genannte Sanitäts- und Betreuungszüge aufgebaut.

Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen

Was bringen Betreuungs- und Sanitätszüge?

Die direkte Anbindung der Sanitätsgruppe der Sanitätszüge an den Rettungsdienst sowie die zeitnahe Einbindung der Betreuungsgruppe der Betreuungszüge in die Hilfeleistung schließt die bisher vorhandene Versorgungslücke zwischen dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz.

Durch die Struktur der Einheiten mit ihrer Ausstattung und der Ausbildung des Personals ist das DRK und die anderen HiOrgs jederzeit in der Lage, den Rettungsdienst bei der Versorgung von Verletzten und Kranken wirkungsvoll zu unterstützen, zu ergänzen und ggf. abzulösen. Die von einem Schadensereignis betroffenen, aber unverletzten Menschen werden betreut und versorgt. Je nach Schadenlage unterstützen sich die Sanitäts- und Betreuungsgruppe gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung.

Technisch ausgebildetes Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung ergänzt und unterstützt die Sanitäts- und Betreuungsgruppe in ihren Aufgaben.

Die Einheiten können sowohl als komplette Einheit, als auch in Fachgruppen eingesetzt werden.

Personalstärke und Ausstattung

Die Personalstärke des Sanitätszuges beträgt 25 Einsatzkräfte. Zu jedem Sanitätszug gehört ein Arzt. Der Arzt muss die Qualifikation zum Notarzt ("Fachkundenachweis Rettungsdienst") besitzen. 

Die Personalstärke des Betreuungszuges beträgt ebenfalls 25 Einsatzkräfte. 

Eine personelle Zweitbesetzung der Züge ist mindestens zu gewährleisten.

Untersuchungen von Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschutzschwelle in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es in kürzester Zeit zu einer großen Zahl hilfebedürftiger -verletzter und unverletzter- Personen kommt. Der Rettungsdienst konzentriert sich vorrangig auf die Versorgung von Notfallpatienten und deren Transport in die Kliniken.

Da der Rettungsdienst prinzipiell (entsprechend der DIN) für den individuellen Notfall ausgestattet ist, reicht die Ausstattung eines RTW oder KTW in der Regel nur für die Versorgung eines Notfallpatienten aus. Insbesondere mangelt es bei einem Massenanfall von Verletzten an Material, wie Tragen, Decken, Infusionen, Medikamenten, Ruhigstellungsmaterial und Sauerstoff. Außerdem verfügt der Rettungsdienst über keinerlei Möglichkeiten, bei schlechter Witterung z.B. einen überdachten Verbandplatz (Zelt) oder bei Dunkelheit Beleuchtung zu schaffen. Die Züge schließen diese Versorgungslücke.

 

Notunterkunft in einem der Hochwassergebiete 2013, Foto: Fredrik Barkenhammar / DRK